hi,
ich frage mich wieviel studenten im jahr/monat verdienen dürfen um nicht einkommenssteuer-/sozialversicherungspflichtig zu werden, oder irgendwelche anderen nachteile zu erleiden wie z.b. kein kindergeld, oder gehaltverringerung der eltern usw.
kennt sich da jemand aus? im internet befürchte finde ich nur veraltete informationen, deshalb frage ich hier, ob jemand den aktuellen stand kennt.
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Studentenverdienstobergrenze
ich hab mich mal näher informiert. auf vielen seiten steht, dass man als student während der vorlesungszeit maximal 20h in der woche und in den semesterferien unbegrenzt stunden arbeiten darf.
erstens: stimmt das?
zweitens: wie stellt das finanzamt fest, wieviele stunden ich gearbeitet habe? gibt der arbeitgeber ihnen bescheid?
erstens: stimmt das?
zweitens: wie stellt das finanzamt fest, wieviele stunden ich gearbeitet habe? gibt der arbeitgeber ihnen bescheid?
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- Stripe
- Beiträge: 2493
- Registriert: Nov 2001
bei mir war das mit den 20h pro woche so. Wie und ob die das prüfen? kein planübergangsobama hat geschrieben:ich hab mich mal näher informiert. auf vielen seiten steht, dass man als student während der vorlesungszeit maximal 20h in der woche und in den semesterferien unbegrenzt stunden arbeiten darf.
erstens: stimmt das?
zweitens: wie stellt das finanzamt fest, wieviele stunden ich gearbeitet habe? gibt der arbeitgeber ihnen bescheid?
erstens: nein. http://dejure.org/gesetze/ArbZG/3.html. allerdings http://dejure.org/gesetze/ArbZG/7.html und so weiter. Google Junge, echt jetzt.übergangsobama hat geschrieben:ich hab mich mal näher informiert. auf vielen seiten steht, dass man ... in den semesterferien unbegrenzt stunden arbeiten darf.
erstens: stimmt das?
zweitens: wie stellt das finanzamt fest, wieviele stunden ich gearbeitet habe? gibt der arbeitgeber ihnen bescheid?
zweitens: so ähnlich. http://www.channelpartner.de/knowledgec ... en/271111/
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- Bones
- Beiträge: 3076
- Registriert: Mai 2003
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Kindergeldgrenze:
Kindergeld wird nur gewährt, wenn das Kind im Kalenderjahr unter der Einkommensgrenze von 8.004 Euro (ab 2010, davor waren es 7.680 Euro) bleibt. BAföG zählt dabei mit dem Zuschussanteil als Einkommen (beim Studierenden-BAföG also zu 50%, beim Schüler-BAföG zu 100%). Achtung: Die Einkommensgrenze sinkt mit jedem Monat eines Kalenderjahres, in dem keine Kindergeldberechtigung besteht.
Kindergeld wird nur gewährt, wenn das Kind im Kalenderjahr unter der Einkommensgrenze von 8.004 Euro (ab 2010, davor waren es 7.680 Euro) bleibt. BAföG zählt dabei mit dem Zuschussanteil als Einkommen (beim Studierenden-BAföG also zu 50%, beim Schüler-BAföG zu 100%). Achtung: Die Einkommensgrenze sinkt mit jedem Monat eines Kalenderjahres, in dem keine Kindergeldberechtigung besteht.