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heidi
Lucy
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Beitrag von heidi »

gmr hat geschrieben: :lol:

Wenn man wirklich selbstständig ist, hat man überhaupt gar keine Zeit, sich noch in die Materie "Steuer" einzuarbeiten. Das ist so komplex, dass man das nicht mal so nebenbei lernt. Ein guter Steuerberater ist sein Gewicht in Gold wert und wer keinen zu rate zieht, ist meiner Meinung nach sehr naiv, oder eben auch dumm.

Aber das kann ja jeder für sich selber entscheiden :ugly:
Ich wüsste zu gern woher du deine Informationen nimmst um hier solche pauschalen Aussagen zu tätigen...
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gmr
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Beitrag von gmr »

Meine Eltern sind seit 1998 selbstständig (Landwirtschaftlicherbereich - Pensionspferdehaltung), seit 5 Jahren arbeite ich auf dem Betrieb mit, inkl. allem, was dazu gehört. Das heißt dann natürlich auch Buchführung und sich mit der Steuer auseinander setzen.

Selbstverständlich macht man sich auch selber schlau und lernt dazu. Nur haben wir in der Zeit auch verschiedene Steuerberater gehabt. Daher kann ich sagen, dass ein guter Steuerberater mehr als nur hilfreich sein kann und hätten wir von Anfang an einen zu Rate gezogen und nicht naiv gehandelt, wären wir heute schon weit aus weiter.

Aus diesem Grund kann ich sagen, dass es naiv ist, zu denken, man kann das mal eben auf eigene Faust machen und "das wird schon irgendwie laufen". Zieht man von Anfang an einen zu Rate, kann man sich eine Menge Frust und Arbeit ersparen.

edit: Natürlich kann es auch ohne klappen, aber mit kann es vllt. auch noch besser funktionieren. Aber wie gesagt: Das kann ja jeder für sich selber entscheiden.
Walter Röhrl:
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palm
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Beitrag von palm »

um kosten wie anteilige miete, strom, wasser, etc., also anteilige grundstücksaufwendungen bzw. raumkosten, für so einen gewerblich bzw. betrieblich genutzten raum steuerlich geltend machen zu können, ist allein der umfang der betrieblichen nutzung entscheidend. was wir hier wohl vorliegen hätten, ist ein häusliches arbeitszimmer.
nur wenn das häusliche arbeitszimmer den mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen betätigung bildet, kannste alle kosten abziehen.

wer z. b. die meiste zeit im außendienst unterwegs ist und so einen raum nur zur vor- und nachbereitung seiner betrieblichen tätigkeit nutzt, für den fällt die abzugsmöglichkeit flach. in solchen fällen gab's mal die abzugsbeschränkung für aufwendungen bis zu einer höhe von eur 1.250, gegen deren abschaffung momentan verfahren noch anhängig sind. ob die regelung wiederkommt, steht in den sternen.
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