was bedeutet FK <Stadt> und EST-VERANL 07

Börse, Wertpapiere, IHS, Anlagen usw
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fiLa
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was bedeutet FK <Stadt> und EST-VERANL 07

Beitrag von fiLa »

und warum überweist mir derjenige über 300euro?

steuer für 2008 hab ich noch nicht gemacht
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phlegmon
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Beitrag von phlegmon »

oh sorry, das sollte nicht an dich gehn.


schicks mir bitte wieder zurück, danke :wave:
Sig zu breit

.SerumKeroin:daumen:
Oh hai! Du möchtest etwas zum Thema beitragen oder einfach nur sinnfrei spamen und nebenbei nen Admin provozieren? Der Banhammer steht griffbereit neben mir, also nur weiter so...
Zwiebelmett.
Jagged
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Beitrag von Jagged »

Würd ma auf ne Falsche Ziffer in der Kontonummer oder in der BLZ tippen, wenn du es garnicht zuornden kannst. Wennde Glück hast, wird es net zurückgebucht und du darfst es behalten, wenn du ganz viel Glück hast, war es wirklich an dich gerichtet :D

Oder vielleicht irgendwas Mit Einkommenststeuer-Veranlagung 2007?!?

¤dit: zu spät :(
Gent
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Re: was bedeutet FK <Stadt> und EST-VERANL 07

Beitrag von Gent »

Original geschrieben von fiLa
und warum überweist mir derjenige über 300euro?

steuer für 2008 hab ich noch nicht gemacht
Joar, wenn da steht Einkommensteuerveranlagung 2007 dann ist des wurscht, ob Du 2008 gemacht hast - weil des ja 2007 ist, verstehste? :ugly:

Wenns ned Deine Stadt ist: moWl und auf die Bahamas! Verjuckt die Kohle!
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t0rte
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Beitrag von t0rte »

Hab mal ausversehen 10.000 Euro überwiesen bekommen von der DKV.

Mein Gott waren die freundlich als Sie mich auf Ihren Fehler aufmerksam gemacht haben. :D

Leider konnte ich mich nicht absetzen :(
sig gekürzt by admin
sig schon wieder gekürzt by admin, beim naechsten mal wird der acc gekuerzt

www.aoc-germany.com
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puffeldiphuu
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Beitrag von puffeldiphuu »

wenn er es schnell genug ausgibt bevor jemand etwas merkt, muss er dann die kohle wieder zurückzahlen? schon oder? :ugly:
„Vieles ist töricht an eurer Zivilisation. Wie Verrückte lauft ihr weißen Menschen dem Geld nach, bis ihr so viel habt, daß ihr gar nicht lang genug leben könnt, um es auszugeben. Ihr plündert die Wälder, den Boden, ihr verschwendet die natürlichen Brennstoffe, als käme nach euch keine Generation mehr, die all dies ebenfalls braucht. Die ganze Zeit redet ihr von einer besseren Welt, während ihr immer größere Bomben baut, um jene Welt, die ihr jetzt habt, zu zerstören.‘‘
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Jagged
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Beitrag von Jagged »

Original geschrieben von infected|shr00mz
wenn er es schnell genug ausgibt bevor jemand etwas merkt, muss er dann die kohle wieder zurückzahlen? schon oder? :ugly:
Jepp, muss er. Gibt da ne bestimmte Frist wo du das Geld erstma nicht anrühren darfst wegen Rückbuchung usw. Aber kA mehr wie lange die war...
fiLa
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Re: Re: was bedeutet FK <Stadt> und EST-VERANL 07

Beitrag von fiLa »

Original geschrieben von Gent
Joar, wenn da steht Einkommensteuerveranlagung 2007 dann ist des wurscht, ob Du 2008 gemacht hast - weil des ja 2007 ist, verstehste? :ugly:

Wenns ned Deine Stadt ist: moWl und auf die Bahamas! Verjuckt die Kohle!
ist meine stadt, nur verstehe ich nicht wieso was von 2007 erst jetzt kommt?
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EviLsEyE
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Beitrag von EviLsEyE »

Da die Fahrtkostenpauschale nachträglich für 2007 geändert wurde, wird das wohl die Nachbesserung sein - bei mir gab's auch letzte oder vorletzte Woche eine Nachzahlung ;)
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luka_
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Beitrag von luka_ »

bei mir auch...
at first is was like :confused: but then i was like :catch:
wer ficken will muss freundlich sein
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EviLsEyE
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Beitrag von EviLsEyE »

Original geschrieben von Jagged
Jepp, muss er. Gibt da ne bestimmte Frist wo du das Geld erstma nicht anrühren darfst wegen Rückbuchung usw. Aber kA mehr wie lange die war...
Hä? Seit wann denn bitte das?
Wenn ich Geld auf dem Konto habe, darf ich das auch sofort ausgeben.. wäre ja noch schöner :gaga:
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fiLa
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Beitrag von fiLa »

danke :D
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Jagged
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Beitrag von Jagged »

Original geschrieben von EviLsEyE
Hä? Seit wann denn bitte das?
Wenn ich Geld auf dem Konto habe, darf ich das auch sofort ausgeben.. wäre ja noch schöner :gaga:
Aber nicht, wenn das Geld von jemanden fälschlicherweise an dich überwiesen wurde, durch nen Zahlendreher oder sonstwas. Das Geld darfste dann erstmal nicht anrühren bzw. wenn du es doch tust und es fällt demjenigen auf, musst du die Kohle wieder aufbringen. Wenn es demjenigen bis zu ner bestimmten Frist aber nicht auffällt dann isses deins und du kannst damit tun und lassen was du willst ;-) Nur keine Ahnung mehr wie lange diese Frist ist, hatten wa vor nen paar Jahren mal in der Schule das Thema ;)
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Beitrag von Cpt.Gambit »

Original geschrieben von Jagged
Aber nicht, wenn das Geld von jemanden fälschlicherweise an dich überwiesen wurde, durch nen Zahlendreher oder sonstwas. Das Geld darfste dann erstmal nicht anrühren bzw. wenn du es doch tust und es fällt demjenigen auf, musst du die Kohle wieder aufbringen. Wenn es demjenigen bis zu ner bestimmten Frist aber nicht auffällt dann isses deins und du kannst damit tun und lassen was du willst ;-) Nur keine Ahnung mehr wie lange diese Frist ist, hatten wa vor nen paar Jahren mal in der Schule das Thema ;)
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EviLsEyE
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Beitrag von EviLsEyE »

Original geschrieben von Jagged
Aber nicht, wenn das Geld von jemanden fälschlicherweise an dich überwiesen wurde, durch nen Zahlendreher oder sonstwas. Das Geld darfste dann erstmal nicht anrühren bzw. wenn du es doch tust und es fällt demjenigen auf, musst du die Kohle wieder aufbringen.
Naja.. das mit dem "nicht anrühren" kann ich nicht so recht glauben..
Was auf meinem Konto ist, darf ich mir ganz einfach auszahlen lassen.. ich guck doch nicht alle Überweisungen durch, ob die alle gerechtfertigt sind :gaga:

Klar, dass wenn das dem "Auftraggeber" auffällt und er es zurückbuchen lassen möchte, dass er es zurück kriegt..
Aber ich denke nicht, dass ich dafür sorgen muss, dass das auf meinem Konto ist - könnte mir vorstellen, dass die Bank dann einfach das Konto ins Minus zieht oder so..

Aber davon hab ich noch nie was gehört, dass ich mein Geld auf dem Konto x Tage nicht anrühren darf, weil es unter Umständen wegen einer Fehlbuchung zurückgebucht werden können muss :gaga:
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puffeldiphuu
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Beitrag von puffeldiphuu »

Es besteht ein Rückforderungsanspruch, der sich ebenfalls auf ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB) begründet. Der Rückforderungsanspruch verjährt frühestens nach drei Jahren.
„Vieles ist töricht an eurer Zivilisation. Wie Verrückte lauft ihr weißen Menschen dem Geld nach, bis ihr so viel habt, daß ihr gar nicht lang genug leben könnt, um es auszugeben. Ihr plündert die Wälder, den Boden, ihr verschwendet die natürlichen Brennstoffe, als käme nach euch keine Generation mehr, die all dies ebenfalls braucht. Die ganze Zeit redet ihr von einer besseren Welt, während ihr immer größere Bomben baut, um jene Welt, die ihr jetzt habt, zu zerstören.‘‘
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ThorDS
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Beitrag von ThorDS »

also nur mal zur info
das is die einkommenssteuer (rest)rückzahlung für 2007
zu dem damaligen zeitpunkt war die pendlerpauschale erst ab dem 21.km gültig
und nachdem dies im dezember als verfassungswidrig eingestuft wurde hat man nun eben die rückzahlung bekommen
bzw wurde jetz eben die pauschale ab dem 1. km gerechnet und die 300 sind der erstattungsbetrag
den betrag hab ich heute auch bekommen...


evilseye hat recht
den eintrag hab ich überlesen ._.
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DeLaiken
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Beitrag von DeLaiken »

Original geschrieben von EviLsEyE
Naja.. das mit dem "nicht anrühren" kann ich nicht so recht glauben..
Was auf meinem Konto ist, darf ich mir ganz einfach auszahlen lassen.. ich guck doch nicht alle Überweisungen durch, ob die alle gerechtfertigt sind :gaga:

Klar, dass wenn das dem "Auftraggeber" auffällt und er es zurückbuchen lassen möchte, dass er es zurück kriegt..
Aber ich denke nicht, dass ich dafür sorgen muss, dass das auf meinem Konto ist - könnte mir vorstellen, dass die Bank dann einfach das Konto ins Minus zieht oder so..

Aber davon hab ich noch nie was gehört, dass ich mein Geld auf dem Konto x Tage nicht anrühren darf, weil es unter Umständen wegen einer Fehlbuchung zurückgebucht werden können muss :gaga:
Mit dem nicht anrühren ist gemeint, dass du Ersatz leisten musst wenn derjenige das Geld innerhalb dieser Frist zurückfordert.
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Jagged
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Beitrag von Jagged »

Original geschrieben von DeLaiken
Mit dem nicht anrühren ist gemeint, dass du Ersatz leisten musst wenn derjenige das Geld innerhalb dieser Frist zurückfordert.
Also ich meine, das du es bis zum Ablauf der Frist nichtmal anrühren darfst, weil es eben nicht dein Geld ist. Du musst die Bank oder den Überweiser (falls erkennbar) nicht auf den Fehler hinweisen, aber darfst es halt nicht anrühren, ansonsten machst dich in dem Moment strafbar.

Meine es so in Erinnerung zu haben. War bissel verzwickter die Sache.. *narf* Wenn ich ma unseren ehemaligen Lehrer von vor x Jahren treffe, frag ich ihn nochmal genau :>

¤dit: luv: DEIN Geld, darfst du ja anrühren, nur nicht das an dich fälschlicherweise überwiesende Geld. Wenn du von dir 500 EUR drauf hast und dir überweist jemand 300 EUR, darfst du deine 500 natürlich abheben, nur nicht die 300 von dem anderen, wenn diese Summe nicht an dich sondern an wen anders gehen sollte, da dieses geld rechtlich nicht Dir gehört, erst nach dieser Frist, wenn sich bis dahin keiner drum geschert hat.

¤dit2: Es gilt erstma: Halbwissen, obwohl ich es so in Erinnerung hab.. ich mach mich demnächst ma schlau..das wurmt mich doch grad :ugly:
saruk

Beitrag von saruk »

Original geschrieben von infected|shr00mz
Es besteht ein Rückforderungsanspruch, der sich ebenfalls auf ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB) begründet. Der Rückforderungsanspruch verjährt frühestens nach drei Jahren.
Achtung Halbwissen.
Wenn er es in gutem Glauben ausgiebt muss er es nicht zurückzahlen. Er muss nicht davon ausgehen das das Geld auf dem eigenen Konto ihm nicht gehört. Prüfen muss er es auch nicht. Wieso sollte er diesbezüglich eine Aufklärungspflicht gegenüber der Bank haben?
Soulbreaker
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Beitrag von Soulbreaker »

Also, FK heißt Finanzkasse und das Geld is von der Erklärung 07 der Teil, der bei der Entfernungspauschale Kilometer 1 - 20 betrifft. BVerfG vom 09.12.08
fla2
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Beitrag von fla2 »

Original geschrieben von Cpt.Gambit
Law or it didnt happen !
241a II bgb? hab mit recht allerdings nix am hut.. ;D
langweilt mich langweilt mich langweilt mich langweilt mich langweilt mich das langweilt mich langweilt
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