Vereinfachte Steuererklärung
Voraussetzungen:
-Ehepartner wählen nicht die getrennte Veranlagung, sondern werden zusammen veranlagt.
-Sie beziehen nur Arbeitslohn oder Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld und andere steuerfreie Leistungen.
-Sie haben nur Werbungskosten, die das Formular ausdrücklich nennt. Das sind: Entfernungspauschale, Beiträge zu Berufsverbänden, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Fortbildungskosten, Kontoführungsgebühren, Reisekosten bei Dienstreisen, Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit, Flug- und Fährkosten, Verpflegungskosten bei Dienstreisen.
-Sie haben nur bestimmte Sonderausgaben. Das sind: Beiträge zu einer freiwilligen Pflegeversicherung, Beiträge zu einer Renten-, Kapitallebens- und Risikolebensversicherung, Kirchensteuer, Steuerberatungskosten, Berufsausbildungskosten, Spenden.
-Sie haben nur außergewöhnliche Belastungen, die im Formular genannt werden. Das sind: Scheidungskosten, Fahrtkosten behinderter Menschen, Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten.