moinsen,
hab eben 'ne diskussion mit sno gehabt, was denn nun richtig wäre. es geht um folgende sätze:
sno: »ich meine die lautstärke generell, find die gitarre viel zu laut.«
ich: »zu recht.«
sno: »ich habe recht? danke :]«
ich: »nein.«
ich meinte mit meiner aussage, dass die gitarren zu recht lauter sind, sprich es ist berechtigt, dass sie lauter sind (weil sie einfach geiler sind, tut hier jetzt aber nichts zur sache ;>).
er meint aber, das »zu recht« würde - wie er schon geschrieben hat - bedeuten, dass ich ihm recht gebe.
wer hat denn nun recht?
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bezugsfrage
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- Assist
- Beiträge: 5353
- Registriert: Jul 2001
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die gitarren SIND jedenfalls viel zu laut.
nochmal zur erklärung:
möglichkeit 1:
ich finde die gitarrren zu recht viel zu laut.
also: ich meine, dass die gitarren berechtigt sind, viel zu laut zu sein.
möglichkeit 2:
ich finde die gitarrren zu recht viel zu laut.
also: ich darf berechtigt meinen, dass die gitarren viel zu laut sind.
nochmal zur erklärung:
möglichkeit 1:
ich finde die gitarrren zu recht viel zu laut.
also: ich meine, dass die gitarren berechtigt sind, viel zu laut zu sein.
möglichkeit 2:
ich finde die gitarrren zu recht viel zu laut.
also: ich darf berechtigt meinen, dass die gitarren viel zu laut sind.
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- Biker
- Beiträge: 1031
- Registriert: Mär 2003
Nach meinem Verständnis heißt das "zu recht" nach "ich meine", daß er zu recht meint, daß Gitarren zu laut sind (also die zweite Möglichkeit). Ich würde vermuten, daß sich das zu recht immer auf das vorangehende Verb bezieht und dieses bestärkt.
Gründungsmitglied und Vorstandsvorsitzender der ersten offziellen PQ.de-Exorzisten-(CS-Austreiber)-Offensive.