Willkommen im #Neuland
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Es geht darum, ob Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung bei der Ermittlung der Einkünfte des Kindes abgezogen werden dürfen. Und ratet mal wie entschieden wurde... Sie sind abziehbar!!!
--> Mehr Abzugsbeträge = weniger Einkommen = mehr Kindergeld
So steht vielen Eltern doch das Kindergeld zu, weil die Einkünfte des Kindes unter 7188 € liegen. Der Gag dabei, dies gilt vier Jahre rückwirkend.
Ist das nicht toll?