<gotcha-> ey ich bin grad voll auf 180
<weeHimself> geht mir ähnlich
<weeHimself> aber wasn los ?
<gotcha-> da ist so ne damn fuck shit baustelle hier in der straße, die zienen da ne mauer hoch
<gotcha-> ziehen
<gotcha-> nebendran entlang der straße sind parkplätze
<gotcha-> und jetzt darste raten wessen auto da stand und zementspritzer abbekommen hat
<weeHimself> arr.. :/
<gotcha-> hab ich schon vor ein paar tagen gesehen, hab mir gedahct wird schon wieder runter gehn, heut bin ich waschen gegangen
<gotcha-> mim dampstrahler gingen die kleinen runter
<gotcha-> aber die großen (1cm groß ungefähr) net
<gotcha-> hab die dann vorsichtig mim lappen runter
<gotcha-> das ergebnis: kompletter kofferraumdeckel zerkratzt
<gotcha-> bestimmt 10 stück 5x2cm kratzer
<gotcha-> argh
was tun? baustelle ist noch da, gerüst steht noch, aber heute (samstag) ist keiner da. ist auch der ganze gehweg weiß von denen ihrem zement....
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damn motherfucking baustelle!!!
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- Dopefish
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wenn keiner da ist die beine vom gerüst ansägen, dann werden sie am montag schon sehen was sie davon haben o_O
wenn dus beweisen kannst dann geh zum Anwalt, das fällt garantiert unter § 823 BGB... ich geh da jetzt nicht näher drauf ein, da du dich sowieso nicht auf meinen Rat berufen kannst, ich kann dir nur sagen dass das ein klassischer Fall vom § 823 ist, und der Bauherr nur nicht zahlen müsste wenn er seine unschuld blablabla...
also mit rechtschutz auf jeden fall zum Anwalt, und ohne musst du halt das risiko abwägen...
sehen wir uns um 2?
wenn dus beweisen kannst dann geh zum Anwalt, das fällt garantiert unter § 823 BGB... ich geh da jetzt nicht näher drauf ein, da du dich sowieso nicht auf meinen Rat berufen kannst, ich kann dir nur sagen dass das ein klassischer Fall vom § 823 ist, und der Bauherr nur nicht zahlen müsste wenn er seine unschuld blablabla...
also mit rechtschutz auf jeden fall zum Anwalt, und ohne musst du halt das risiko abwägen...
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nach 2, dann kannst du die kratzer bewundernOriginal geschrieben von Cpt. Kewl
wenn keiner da ist die beine vom gerüst ansägen, dann werden sie am montag schon sehen was sie davon haben o_O
wenn dus beweisen kannst dann geh zum Anwalt, das fällt garantiert unter § 823 BGB... ich geh da jetzt nicht näher drauf ein, da du dich sowieso nicht auf meinen Rat berufen kannst, ich kann dir nur sagen dass das ein klassischer Fall vom § 823 ist, und der Bauherr nur nicht zahlen müsste wenn er seine unschuld blablabla...
also mit rechtschutz auf jeden fall zum Anwalt, und ohne musst du halt das risiko abwägen...
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so ich habe mal meinen Vadder gefragt weil er auch im Baugewerbe tätig ist..
er meinte das du dich sofort bei der Firma hättest melden müssen damit sie sich darum kümmern.. sprich du hättest auf keinen Fall die Betonspritzer entfernen sollen.. denk nicht das du da Recht kriegst in der Sache obwohl es beschissen ist.
er meinte das du dich sofort bei der Firma hättest melden müssen damit sie sich darum kümmern.. sprich du hättest auf keinen Fall die Betonspritzer entfernen sollen.. denk nicht das du da Recht kriegst in der Sache obwohl es beschissen ist.