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Knöllchen beim Beladen?

Alles rund um den Freund auf 4 oder mehr/weniger Rädern. Auch in #pq-autoforum.
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Chawki

Knöllchen beim Beladen?

Beitrag von Chawki »

Am Donnerstag Mittag habe ich meine Sachen in den Wagen gepackt, den ich dafür vor die Haustür gefahren habe. Nach einer Viertelstunde nur Einpacken der vorbereiteten Sachen (allein u. aus dem 3. Stock) hat mich aber die Briefträgerin auf ein Knöllchen hingewiesen und tagsächlich: Obwohl ich nur beladen habe, niemanden behindert habe und Anwohner bin, habe ich ein Knöllchen über 30 EUR bekommen; vielleicht sogar während ich hinten eingeladen habe :frust:

Und das dollste ist ja, daß täglich an derselben Stelle mindestens zwei LKWs die Pizzeria hier im Haus beliefern und die anscheinend kein Knöllchen bekommen.

Was meinen denn die Juristen hier dazu? :confused:
Hat es Sinn Widerspruch einzulegen und wenn ja: Wo gibt's Muster-Schreiben?
wee
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Beitrag von wee »

hättest warnblinker anmachen und die tür offenlassen sollen
da wäre nichts passiert.
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Chawki

Beitrag von Chawki »

Original geschrieben von wee
hättest warnblinker anmachen und die tür offenlassen sollen
da wäre nichts passiert.
Mißbrauch des Warnblinkers, also ohne Gefahrenstelle, kosstet 10 EUR extra und bei offenlassen zahlt die Versicherung nicht.
wee
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Beitrag von wee »

wenn du dich auf ne viel befahrene strasse stellst zum beladen, is das ne gefahrenstelle

musst ja nich den schlüssel im auto lassen :p
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Chawki

Beitrag von Chawki »

Das hier ist eine Fußgängerzone; da ist keine Gefahr.
wee
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Beitrag von wee »

dann würd ich ma sagen, frag ganz lieb beim ordnungsamt nach was nu abgeht
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moris
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Beitrag von moris »

Sollte so ein Knöllchen kommen, Widerspruch einlegen!

Meine Situation: Aachener Innenstadt. In unmittelbarer Nähe meiner Haustür ist entweder absolutes Halteverbot oder Parkplätze an einer Strassenseite (Einbahnstrasse). Immer drei Parkplätze und dann zwei Fahrzeuglängen absolutes Halteverbot. Entsprechend der Lage (wie gesagt Innenstadt) sind die Parkplätze in den allermeisten Fällen besetzt.
Folglich steht unser Auto zum Be- und Entladen immer im ansoluten Halteverbot.

Uns haben schon Politessen beim Sachen schleppen zugesehen und darauf gewartet, daß wir auch brav wegfahren, aber aufgeschrieben wurden wir noch nie.

Wäre ja auch noch schöner!
Chawki

Beitrag von Chawki »

Ok, dann gehe ich mal morgen zum ADAC, denn da bin ich Mitglied und müßte eine kurze Beratung bekommen können.
Eine Zeugin und Belege habe ich ja.
Chawki

Beitrag von Chawki »

Also der Anwalt meint, daß ein Widerspruch wenig Erfolgsaussicht hat, so daß ich zahlen werde (aber natürlich nicht innerhalb einer Woche; 10 Tage müssen mind. sein).

Das Fazit der Beratung ist:
Auch zum Ent- oder Beladen, beispielsweise beim Umzug, ist eine
Sondergenehmigung vom Tiefbauamt erforderlich. Probleme hierbei: a) Ist
es kostenpflichtig und b) problematisch sind wohl die Zeitangaben, denn z. B.
bei der Heimkehr vom Spanien-Urlaub mit dem eigenen Wagen können festen Zeiten,
beispielsweise durch Staus oder vorzeitige Abreise einige Tage früher,
nicht eingehalten werden.

Meist hilft es beim Ent- oder Beladen den Warnblinker zu benutzen und so
das Laden kenntlich zu machen, aber wenn der Knöllchen-Verteiler schlecht
drauf ist, schreibt er zusätzlich 10 EUR Strafgeld wegen Mißbrauch des
Warnblinkers auf.
Zumindest gegen Abschleppen hilft ein gut sichtbarer Zettel mit der
Handy-Nummer, denn es gibt mehrere Gerichtsurteile, die ein Abschleppen in
diesem Fall für unrechtmäßig erklärt haben. Gegen Knöllchen hilft es aber
weniger, auch wenn z. B. "Fahrzeug wird Beladen" daneben steht.

Wenn man jemanden hat, der beim Fahrzeug bleibt und auf dem Fahrersitz ist,
dann steht das Fahrzeug nur; d. h. dann kann es nur falsch stehen, aber nicht
falsch parken. Beispielsweise braucht man dann keinen Parkschein, weil das
Fahrzeug ja nicht geparkt wird.
(Das weiß ich noch aus der Fahrschule.)

Naja, jetzt werde ich über den Knöllchen-Man eine Beschwerde schreiben (gemäß Grundgesetz-Artikel 17).
Welche Behörde ist denn dem Tiefbauamt übergeordnet? :confused:
Serie 09
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Beitrag von Serie 09 »

Hochbauamt.



€: Dafür musste ich mich einfach registrieren
bitte beachten Sie auch die Rückseite dieses postings.
Chawki

Beitrag von Chawki »

So, nachdem ich mich direkt beschwert habe, wurde die Verwarung zurück genommen und ich habe die 30 EUR wieder :D
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