http://friedensvertrag.info/cont/cms/front_content.php
Was ist da dran?
Auch interessant:
http://members.internettrash.com/medwis ... teil1.html
http://members.internettrash.com/medwis ... rvate.html
Klingt alles ein bißchen nach den üblichen Verschwörungstheorien..., oder doch nicht?
Willkommen im #Neuland
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[mal ehrlich] Gibt's das deutsche Reich noch?
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- Bones
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Nein, nicht wirklich...Original erstellt von drölf
tja, da hab' ich wahrscheinlich gefehlt...
aber vermutlich nichts verpaßt..
Es gibt immer irgendwelche Wirrköpfe die durch eigensinnige Interpretationen versuchen Dinge zu beweisen, die von absurd über albern bis hin zu gefährlich reichen, das obige halte ich für eher albern :/
ich halte es mehr für gefährlich. wenn ihr mal die links zurückverfolgt kommt ihr auf eindeutig anarchistische seiten, die sowohl mit rechten, als auch linken extremene parolen daherkommen. Ich weiß jetzt nicht ob es bei der seite auch so ist, da ich mir nicht alles durchgelesen hab, hab aber trotzdem schon erfahrungen damit gemacht...
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Reich
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73):
Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (...). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. (...) Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes"
Die Bundesrepublik Deutschland könne also nicht als Nachfolgestaat angesehen werden, sondern sei vielmehr als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich und nicht dessen Nachfolger. Damit wird eine staatsrechtliche Identität, die 1866 mit dem Norddeutschen Bund begann, unter der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland fortgeführt.
Mit der Wiedererlangung voller staatlicher Souveränität durch die Abschließende Erklärung des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 wurde die Bundesrepublik Deutschland endgültig das, was das Deutsche Reich zuvor gewesen war: der deutsche Nationalstaat. Als wesentlichen Bestandteil der europäischen Friedensordnung hat die Bundesrepublik Ansprüche auf altes Reichsgebiet gegenüber Polen und der Sowjetunion bzw. Russland aufgegeben.
Während dies allgemein akzeptiert ist, gehen einige revisionistische Theoretiker davon aus, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag und der Einigungsvertrag nicht rechtskräftig seien, weil die unterzeichnenden Staaten Bundesrepublik und DDR zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht souverän gewesen seien, weshalb die vereinigte Bundesrepublik nicht rechtmäßig und damit nicht identisch mit dem früher als „Deutsches Reich“ bezeichneten Völkerrechtssubjekt sei.
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73):
Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (...). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. (...) Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes"
Die Bundesrepublik Deutschland könne also nicht als Nachfolgestaat angesehen werden, sondern sei vielmehr als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich und nicht dessen Nachfolger. Damit wird eine staatsrechtliche Identität, die 1866 mit dem Norddeutschen Bund begann, unter der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland fortgeführt.
Mit der Wiedererlangung voller staatlicher Souveränität durch die Abschließende Erklärung des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 wurde die Bundesrepublik Deutschland endgültig das, was das Deutsche Reich zuvor gewesen war: der deutsche Nationalstaat. Als wesentlichen Bestandteil der europäischen Friedensordnung hat die Bundesrepublik Ansprüche auf altes Reichsgebiet gegenüber Polen und der Sowjetunion bzw. Russland aufgegeben.
Während dies allgemein akzeptiert ist, gehen einige revisionistische Theoretiker davon aus, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag und der Einigungsvertrag nicht rechtskräftig seien, weil die unterzeichnenden Staaten Bundesrepublik und DDR zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht souverän gewesen seien, weshalb die vereinigte Bundesrepublik nicht rechtmäßig und damit nicht identisch mit dem früher als „Deutsches Reich“ bezeichneten Völkerrechtssubjekt sei.
Genau das habe ich meine Gemeinschaftskundelehrerin letzte Woche auf einem Kurstreffen gefragt. Ich weiß gar nicht mehr, wie ich darauf gekommen bin. Sei's drum: Durch die Wiedervereinigung 1990 erlangte Deutschland vollständige Souveranität, das Deutsche Reich hörte auf zu existieren.
Also ein klares "Nein".
Also ein klares "Nein".