Schonmal Barfuß Auto gefahren?
Schonmal Barfuß Auto gefahren?
Servus,
hab ich neulich gemacht als ich von der disco heimgefahren bin - war schaumparty und ich war tropf nass. ich finde das ein ganz neues fahrgefühl. mn fühlt sich zum auto näher verbunden ...
schonmal gemacht?
hab ich neulich gemacht als ich von der disco heimgefahren bin - war schaumparty und ich war tropf nass. ich finde das ein ganz neues fahrgefühl. mn fühlt sich zum auto näher verbunden ...
schonmal gemacht?
-
- Perfect
- Beiträge: 9008
- Registriert: Jan 2002
-
- Tank Jr.
- Beiträge: 927
- Registriert: Dez 2001
- Wohnort: Berlin-Pankow
-
- Patriot
- Beiträge: 1301
- Registriert: Aug 2000
Original erstellt von SaDIsT
und baut dann bitte einen unfall wenn ihr bafuß fahrt...
weil dann zahlt die versicherung nicht
aber naja müsst ihr ja wissen, ich finde soetwas unverantwortlich...
ps. aber man hat n gutes gas gefühl
ich weiß..aber ich versteh das net..barfuß hat man mehr gefühl, mehr grip (imho) auf den pedalen und alles...naja...
-
- Slash
- Beiträge: 687
- Registriert: Apr 2001
ist wie schon gesagt nicht erlaubt, ich denke wenn man schnell ne vollbremsung machen müsste wrüde das ziemlich weh tun, und man würde eher schwächer bremsen... ich denk das ist der hauptgrund fürs verbieten... ich bin mal in wacken barfuss einen meter nach vorne gefahren... ist ungewohnt o_O ist genauso wie motorrad ohne handschuhe, fühlt sich komisch an wiel mans nicht gewohnt ist
-
- Dopefish
- Beiträge: 4601
- Registriert: Sep 2002
- Wohnort: 63762 Großostheim
- Kontaktdaten:
-
- Bones
- Beiträge: 3205
- Registriert: Aug 2001
- Wohnort: Hannover
Hier eine kleine, rechtliche Abhandlung vom ADAC zum Thema barfuß Auto fahren:
Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit
verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957, VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).
Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln
oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.
Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit unsicheren Schuhen ebenfalls problematisch sein. So kann die Vollkaskoversicherung wegen grober
Fahrlässigkeit die Leistung für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden verweigern. Die Rechtslage ist insofern mit einem Unfall vergleichbar, der durch das Hantieren mit einem Handy am Steuer ausgelöst wurde. Ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung für Schäden des Unfallgegners sowie der eigenen Beifahrer ist dagegen nicht zu befürchten, da falsche Schuhe nicht zu einem entsprechenden Ausschluss führen.
Hat der Unfallgegner beispielsweise die Vorfahrt missachtet und kam es deshalb zum Zusammenstoß, so bekommt der Geschädigte, der wegen ungeeigneten Schuhen das Bremspedal nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend betätigen konnte, nur einen Teil seiner Ersatzansprüche erstattet, sofern er nicht den Beweis für die Unabwendbarkeit des Unfalls führen kann.
Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit
verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957, VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).
Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln
oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.
Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit unsicheren Schuhen ebenfalls problematisch sein. So kann die Vollkaskoversicherung wegen grober
Fahrlässigkeit die Leistung für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden verweigern. Die Rechtslage ist insofern mit einem Unfall vergleichbar, der durch das Hantieren mit einem Handy am Steuer ausgelöst wurde. Ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung für Schäden des Unfallgegners sowie der eigenen Beifahrer ist dagegen nicht zu befürchten, da falsche Schuhe nicht zu einem entsprechenden Ausschluss führen.
Hat der Unfallgegner beispielsweise die Vorfahrt missachtet und kam es deshalb zum Zusammenstoß, so bekommt der Geschädigte, der wegen ungeeigneten Schuhen das Bremspedal nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend betätigen konnte, nur einen Teil seiner Ersatzansprüche erstattet, sofern er nicht den Beweis für die Unabwendbarkeit des Unfalls führen kann.
[size=-2]Member of [50up] [/size]
-
- Bones
- Beiträge: 3024
- Registriert: Apr 2001
Ganz ganz üble Nummer
Mußte ich auch mal machen, meine Schuhe waren komplett verdreckt (spontan Fußball gezockt) und ich wollte nicht die Kiste verdrecken. So lange man dann nicht wie Schumacher fährt, ist das nicht so das Thema denke ich. Klar dass man damit nicht durch die Innenstadt oder ne 50km Tour fährt, aber für sooo schlimm halte ichs persönlich dann doch nicht. Man muß halt vorsichtiger fahren als sonst.
Mußte ich auch mal machen, meine Schuhe waren komplett verdreckt (spontan Fußball gezockt) und ich wollte nicht die Kiste verdrecken. So lange man dann nicht wie Schumacher fährt, ist das nicht so das Thema denke ich. Klar dass man damit nicht durch die Innenstadt oder ne 50km Tour fährt, aber für sooo schlimm halte ichs persönlich dann doch nicht. Man muß halt vorsichtiger fahren als sonst.
TITANIC-Leser stellen sich vor
Heute: Thorsten T. aus Googlemail.com
Betreff: es gibt kein betreff, hehe.
Datum: Wed, 11 Nov 2009 20:06:35 +0100
Von: Thorsten T*****
absolut bemittleidenswert was ihr macht. euch sollte man wie die juden vergasen und davor eure kinder vor euren augen bei lebendigen leib verbrennen. kein respekt vor der würde des menschen. richtig behindert seid ihr. das hat überhaupt nichts mehr mit satire zu tun.
Heute: Thorsten T. aus Googlemail.com
Betreff: es gibt kein betreff, hehe.
Datum: Wed, 11 Nov 2009 20:06:35 +0100
Von: Thorsten T*****
absolut bemittleidenswert was ihr macht. euch sollte man wie die juden vergasen und davor eure kinder vor euren augen bei lebendigen leib verbrennen. kein respekt vor der würde des menschen. richtig behindert seid ihr. das hat überhaupt nichts mehr mit satire zu tun.
-
- Bones
- Beiträge: 3024
- Registriert: Apr 2001
Und dann kam das Stauende.....Original erstellt von yp
mit automatik und bremsassistent sehr smooth
ich fahre öfter barfuss (bzw mit socken)
da kann man auf der autobahn und mit tempomat auch mal die füße komplett hochnehmen :-)
TITANIC-Leser stellen sich vor
Heute: Thorsten T. aus Googlemail.com
Betreff: es gibt kein betreff, hehe.
Datum: Wed, 11 Nov 2009 20:06:35 +0100
Von: Thorsten T*****
absolut bemittleidenswert was ihr macht. euch sollte man wie die juden vergasen und davor eure kinder vor euren augen bei lebendigen leib verbrennen. kein respekt vor der würde des menschen. richtig behindert seid ihr. das hat überhaupt nichts mehr mit satire zu tun.
Heute: Thorsten T. aus Googlemail.com
Betreff: es gibt kein betreff, hehe.
Datum: Wed, 11 Nov 2009 20:06:35 +0100
Von: Thorsten T*****
absolut bemittleidenswert was ihr macht. euch sollte man wie die juden vergasen und davor eure kinder vor euren augen bei lebendigen leib verbrennen. kein respekt vor der würde des menschen. richtig behindert seid ihr. das hat überhaupt nichts mehr mit satire zu tun.
-
- Phobos
- Beiträge: 40
- Registriert: Mär 2004
Jo hoffentlich wohnste weit weg von mir ...
Latsch mal beherzt mit und ohne schuhe auf die bremse. Sprich notbremsung. Davon abgesehen das du aufgrund der kleineren auflagefläche überhaupt garnicht genug kraft aufs pedal bekommst, ziehst du, weils weh tut zurück bzw tritt'st nicht so doll und das wars dann.
Fahrlässig ...
ps: wie wärs mal mit ner probe, vielleicht barfuß noch kräftig nebens pedal treten. Sobald das mitm laufen dann wieder geht die bremswege vergleichen, aber nich erschrecken.
Latsch mal beherzt mit und ohne schuhe auf die bremse. Sprich notbremsung. Davon abgesehen das du aufgrund der kleineren auflagefläche überhaupt garnicht genug kraft aufs pedal bekommst, ziehst du, weils weh tut zurück bzw tritt'st nicht so doll und das wars dann.
Fahrlässig ...
ps: wie wärs mal mit ner probe, vielleicht barfuß noch kräftig nebens pedal treten. Sobald das mitm laufen dann wieder geht die bremswege vergleichen, aber nich erschrecken.
-
- Angel
- Beiträge: 528
- Registriert: Feb 2000